Meine Shiatsu-Praxis darf ab 01.05.2020 laut der COVID-19-Lockerungsverordnung der Bundesregierung wieder öffnen.
Zusätzlich zu den sowieso hohen Hygienestandards im Shiatsu müssen in meiner Praxis zur Eindämmung von Covid-19/Corona folgende zusätzlichen Schutz-Maßnahmen eingehalten werden:
- Bitte trage schon beim Hereinkommen in die Praxis und auch in der Shiatsu-Behandlung einen Mund-Nasen-Schutz (ich trage natürlich ebenso einen).
- Wasche oder desinfiziere dir bitte beim Hereinkommen zuerst die Hände.
- Und halte bitte im Wartebereich, sollte noch jemand anderes dort sein, mindestens einen Meter Abstand.
Darüber hinaus sorge ich für regelmäßige Desinfektion und Durchlüftung der Räumlichkeiten. Die Leintücher werden selbstverständlich nach jeder Behandlung gewaschen. Ich achte auf den 1-Meter-Abstand im Vor- und Nachgespräch. Außerdem lege ich die Termine so, dass zwischen den Terminen eine Pause ist, sodass es zu möglichst wenigen Begegnungen zwischen KlientInnen kommt.
!! Bei Krankheitssymptomen, insbesondere Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen, darfst du die Praxis nicht betreten! Sage deinen Termin, solltest du krank werden, bitte auch sofort ab. !!